Verantwortung

Jugendschutz

Minderjährige sind besonders schutzbedürftig. Aus dem Grund gilt in gewerblichen Spielstätten die strikteste Form der Prävention – Einlassverbot für Personen unter 18 Jahren. Bei uns sogar unter 21 Jahren.

Diese Vorgabe strikt einzuhalten, obliegt den Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeitern in unseren Filialen vor Ort, die sich per Identitätsnachweis (Ausweiskontrolle) von der Volljährigkeit unserer Kunden überzeugt.

Prävention

Prävention heißt für uns alle erforderliche Maßnahmen unternehmensseitig zu fördern, die ein frühzeitiges Erkennen übermäßigen oder pathologischen Spielverhaltens unserer Kunden ermöglicht.

Um die negativen Auswirkungen auf die Betroffenen vermindern bzw. reduzieren zu können, ist es unerlässlich, die entsprechenden Aktivitäten kundennah wirksam werden zu lassen. So werden all unsere Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter hinsichtlich des Erkennens problematischen und pathologischen Spielverhaltens und des bewussten Umgangs mit Spielgästen geschult.

HILFE BEI ÜBERMÄßIGEM ODER PATHOLOGISCHEM SPIELVERHALTEN

Webadressen von Bundesorganisationen mit Schwerpunkt Glücksspielsucht:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

www.spielen-mit-verantwortung.de oder www.bzga.de

In all unseren Filialen liegen zudem ausreichend Flyer bzgl. der Hilfe bei übermäßigem oder pathologischen Spielverhalten aus. Auch hier finden Sie Anschriften, Telefonnummern und Webadressen der entsprechenden Institutionen.